So wählen Sie Ihre Kandidatinnen und Kandidaten der SPD

Gespeichert am Uhr

Bei der Gemeinderatswahl am 9. Juni liegt es in Ihrer Hand, wer in den nächsten fünf Jahren die Richtung im Kirchheimer Gemeinderat bestimmt und Ihre Interessen vertritt. Bei der Wahl zum Kirchheimer Gemeinderat, zum Kreistag und zur Region Stuttgart bitten wir deshalb um Ihr Vertrauen und Ihre Stimmen für die Kandidatinnen und Kandidaten der SPD. Und nicht zu vergessen: Bei der zeitgleichen Europawahl natürlich um Ihre Stimme für die SPD. Da steht viel auf dem Spiel, weil es um die Richtung geht! Was Sie bei der Wahl zum Gemeinderat beachten müssen, können Sie hier lesen:

Wer darf bei der Gemeinderatswahl wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen bzw. Unionsbürger*innen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, sowie erstmals auch Wohnungslose, deren gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet der Gemeinde ist.

Wieviel Stimmen gibt es?

Sie haben insgesamt 32 Stimmen. Diese Anzahl kommt dadurch zustande, dass im Stadtgebiet Kirchheim insgesamt 27 Bewerber*innen und durch die sogenannte unechte Teilortswahl in Jesingen 3 Bewerber*innen und in Nabern 2 Bewerber*innen zu wählen sind.

Wie wird gewählt?

Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Die gesamte Liste wählen: Einfach ein Kreuz oben auf dem Wahlzettel setzen, damit erhält jede*r Bewerber*in eine Stimme. Das ist der einfachste und sicherste Weg.
2. Man kann jede*r Bewerber*in bis zu 3 Stimmen geben. Das nennt man „Kumulieren“. Beispiel für das Kumulieren: Sie wählen im Wohnbezirk Kirchheim 5 Bewerber*innen mit je 3 Stimmen (= 15 Stimmen), einen Bewerber mit 2 Stimmen (= 2), in Jesingen 3 Bewerber*innen mit je 3 Stimmen (= 9) und in Nabern 2 Bewerber mit je 3 Stimmen (= 6). Das macht zusammen 32 Stimmen. Sie hätten Ihre Stimmen also korrekt vergeben.
3. Sie können auch Bewerber*innen von anderen Wahlvorschlägen auf die freien Zeilen des SPD-Stimmzettels übertragen. Dies heißt dann „Panaschieren“. Wir sagen das aber nur der Vollständigkeit halber. Denn in unserem eigenen Interesse möchten wir Ihnen das natürlich nicht empfehlen.

Achtung: Ihre Wahl wird ungültig, wenn Sie insgesamt mehr als 32 Stimmen abgeben oder mehr als 3 Personen in Jesingen bzw. mehr als 2 Personen in Nabern ankreuzen.

Es ist einfacher, als es sich anhört. Sie können sich auch durch Informationen der Stadtverwaltung, im Internet sowie mit Hilfe Ihrer Wahlunterlagen schlau machen.

Das Wichtigste: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!