Antrag 1: Wir beantragen die Umsetzung eines im März 2017 gefassten Gemeinderats-Beschlusses zur Überführung des städtischen Wohnungsbestands in einen Eigenbetrieb im Haushaltsjahr 2019.
Antrag 2: Die Stadt Kirchheim soll mindestens ein Grundstück auf einem der noch nicht vergebenen Baufelder im Steingau-Areal behalten und selbst bebauen (ggfs. bebauen lassen und die entstehenden Wohnungen in ihrem Besitz behalten). Neben der Erstellung von bezahlbarem Wohnraum ist auch die Bereitstellung von Räumlichkeiten für gemeinnützige Interessen (Kindertageseinrichtungen,…) denkbar.
Diese Vorgehensweise soll auf weiteren Arealen wie z.B. Güterbahnhof und Schafhof IV ebenfalls umgesetzt werden.
Antrag 3: Wir beantragen, dass die Erlöse aus dem Grundstücksverkauf des Steingau-Areals in städtischen Wohnungsbau eingesetzt werden.
Antrag 4: Wir beantragen, dass im städtischen Haushalt ein Budget für strategischen Grunderwerb zur Verfügung steht und dass dieses Budget zum Kauf von Grundstücken für den Wohnungsbau eingesetzt wird. (aktuelle Rücklagen von ca. 45 Mio €).
Antrag 5: Wir beantragen, dass städtische Flächen an Investoren bzw. Wohnbaugenossenschaften in Erbpacht vergeben werden, damit die Stadt Kirchheim nicht Gefahr läuft, bald keinen eigenen wertvollen Grund und Boden mehr zu besitzen und in punkto Nachhaltigkeit auch weiterhin entscheidungsfähig bleibt, wie es mit den entsprechenden Grundstücken weitergeht, sollte die Erbpacht auslaufen.
Antrag 6: Wir beantragen die sofortige Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses zur Reutlinger Straße: konzeptuelle Überarbeitung des Areals Reutlinger Straße. Ziel muss es sein, die bisherige Struktur aufzulösen und neuen bzw. mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Antrag 7: Nach Wegfall Galgenberg als neues Wohngebiet: Wir beantragen zu überprüfen, ob und wie sich die Stadt an der IBA 2027 beteiligen kann.